Buchen laufender Geschäftsvorfälle
(gem. §6 Nr 4 StBerG)
Hol- und Bringservice nach Absprache
Erstellen der Brutto- / Netto-Abrechnung
Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen
Korrespondenz mit Steuerberater, Finanzamt und Sozialversicherungsträgern
Die fachlich inhaltliche Betreuung von kaufmännischer Software
Das Testen zu aktualisierender oder neu erstellter Programme
Die Erstellung von Änderungs- bzw. Fehlerlisten
Das Anlegen von Testfällen anhand der jährlichen Gesetzesänderungen
Die Durchführung so genannter Crosstests (Vergleichstests zwischen dem Steuerprogramm und Sollberechnungen)
Bewertung von gemeldeten Fehlern, Nachverfolgung der Fehler, Schaffung von Lösungen
Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen
Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle (gem. §6 Nr 4 StBerG)
... erarbeite für Sie ein für Ihre Zwecke zugeschnittenes Buchführungssystem und erstelle bei Bedarf auch die laufende Buchführung. Sollten Sie Fragen zu meinen Leistungen haben, kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular oder rufen Sie mich an unter Tel.: 0 50 69 - 472 89 70.
„Ich biete individuelle Buchführung für Ihre Zwecke.“Die mangelnde Qualität von kaufmännischer Software gibt oft Anlass zu Kritik. Fast jeder hat sich schon mal über fehlerhafte Programme geärgert. Ich biete Softwareherstellern an, ihre Programme inhaltlich zu überprüfen und diese einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.
Durch einen hohen Qualitätsstandard lassen sich in der Softwareentwicklung langfristig nicht nur Kosten einsparen, sondern sogar Gewinne erzielen. Hierzu tragen letztlich der gesicherte Kundenbestand und der Bekanntheitsgrad der qualitativ hochwertigen Software bei (z.B. durch erste Plätze in Vergleichstests). Häufig haben die Softwareentwickler selbst für die Qualität Ihrer Produkte Sorge zu tragen. Dies führt jedoch oft zu höheren Kosten und ist weniger effektiv, da hier nicht der nötige Abstand zu der selbst entwickelten Software gegeben ist.
Externe Tester mit fachlicher Kompetenz sind für eine unabhängige Qualitätskontrolle oft wesentlich besser geeignet. Diese können die Software aus Anwendersicht beurteilen.
Hier kommt nun meine Tätigkeit ins Spiel. Ich begleite Sie als Softwarehersteller bei der Entwicklung der Software, indem ich in verschiedenen Phasen die Anwendung, Bedienerführung, Funktionalität, inhaltliche Richtigkeit (auch Rechtschreibung) und evtl. Rechengenauigkeit überprüfe. Ich erstelle Fehlerprotokolle mit ausführlichen Erläuterungen über Art, Zeitpunkt und Erscheinungsformen eines Fehlers. Sie erhalten individuelle, dem Projekt angepasste Auswertungen und Berichte. Insbesondere biete ich Qualitätssicherung für Steuererklärungssoftware an. Hierfür spielt meine steuerfachliche Kompetenz eine große Rolle.
Hauptstraße 38 | 31171 Nordstemmen
Telefon: 0 50 69 - 472 89 70
Fax: 0 50 69 - 427 89 81